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   BPatG, 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10   

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https://dejure.org/2012,22194
BPatG, 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10 (https://dejure.org/2012,22194)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10 (https://dejure.org/2012,22194)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 17 W (pat) 39/10 (https://dejure.org/2012,22194)
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  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10
    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, inwieweit das Streitpatent überhaupt Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH BlPMZ 2011, 371 - Webseitenanzeige); nur solche Anweisungen, die diese Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen, könnten bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit berücksichtigt werden (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10
    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, inwieweit das Streitpatent überhaupt Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH BlPMZ 2011, 371 - Webseitenanzeige); nur solche Anweisungen, die diese Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen, könnten bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit berücksichtigt werden (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 03.07.2012 - 17 W (pat) 39/10
    Eingewurzelte technische Fehlvorstellungen, deren Überwindung als sicheres Anzeichen für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit gewertet werden kann, liegen nur dann vor, wenn die Fehlvorstellungen in dem Sinne technisch begründet gewesen sind, dass die beanspruchte Lehre zum Anmeldezeitpunkt entweder für technisch nicht ausführbar oder der mit ihr erzielte technische Erfolg für nicht erreichbar gehalten und dieser Irrtum durch die Erfindung widerlegt worden ist (BGH GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe, III. 2 c Absatz 1).
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